Kinderzuschuss

Der Verein Rechtsladen Tirol möchte auf eine Förderung des Landes Tirol hinwiesen, die nur allzu gerne vergessen wird.

Der Zuschuss für Kinder beträgt bei Eigenheimbauten 2.500 €. Die Förderung kann zwar bis zu zehn Jahre nach der Förderungszusicherung beantragt werden, sie ist aber auch spätestens innerhalb eines Jahres nach der Geburt eines Kindes einzureichen.

Im Rahmen der Neufassung der Wohnbauförderungsrichtlinien ab dem 1.1.2015 wurde auch der Zuschuss für Kinder, der für Bauvorhaben in nicht verdichteter Bauweise gewährt wird, verbessert und von 1.500 auf 2.500 € erhöht.
Der Zuschuss wird für Kinder gewährt, die im Haushalt des Förderungswerbers wohnen und die bis 10 Jahre nach der Förderungszusicherung geboren werden und den Haushalt des Förderungswerbers gegenüber dem Zeitpunkt der Zusicherung vergrößern.
Eine Hürde stellt allerdings die Antragsfrist dar, die mit einem Jahr nach der Geburt äußerst knapp bemessen ist.
Betroffen sind alle Bauherren von Eigenheimen und Wohnungen, die mehr als 400 qm Grundverbrauch aufweisen (sogenannte nicht verdichtete Bauweise).  Wurden vor zehn Jahren in Tirol noch 659 Eigenheime gefördert, so waren es 2014 nur mehr 134. (Quelle: Förderstatistik des Landes Tirol).
Eingeschränkt ist die Förderung auf diese Bauherren deshalb, weil die Wohnungen in der Objektförderung (verdichtete Bauweise) deutlich höher sind. Hat jemand bisher statt des Förderdarlehens einen Scheck bezogen, so hatte er nur Anspruch bei drei oder mehr Kindern. Diese Einschränkung besteht nicht mehr. Haben die Eltern also einen Scheck in den letzten zehn Jahren bezogen und innerhalb der letzten zwölf Monate ein Kind bekommen, so können auch sie noch um den Zuschuss ansuchen.

Im Vorjahr wurde gerade mal für 185 Kinder (2013: 214) ein Zuschuss ausbezahlt.
Quellenhinweis: https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/downloads/wbf-richtlinie_1-1-2015.pdf