Negativsteuer (Steuergutschrift)

Die Negativsteuer gibt es in zwei Ausprägungen:

1) Alleinerverdiener und AlleinerzieherInnen:

Alleinverdiener sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind,

AlleinerzieherInnen sind Frauen oder Männer, die mit mindestens einem Kind für das sie Familienbeihilfe beziehen, aber ohne Partner, im gleichen Haushalt wohnen.

Der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag beträgt pro Jahr:

Ein Erwerbseinkommen ist nicht Voraussetzung für die Steuergutschrift: Auch Mindestsicherungsbezieher und Arbeitslose haben Anspruch auf diese Gutschrift.

Zu beantragen ist die Negativsteuer mit dem Formular L 1 Arbeitnehmer-veranlagung.

2) Negativsteuer für Geringverdiener mit oder ohne Pendlerpauschale:

Teilzeitbeschäftigte, Ferialpraktikanten, Lehrlinge, Geringverdiender (unter 12.600 Brutto im Jahr) und geringfügig Beschäftrigte (für die Eigenbeiträge)  bekommen einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge ersetzt. Beziehen sie zumindest für einen Monat das Pendlerpauschale und/oder den Penldereuro, dann erhöht sich die Steuergutschrift.