Forderungen des Rechtsladens

1    Transparenz:

Die Anschaffung einer Wohnung stellt wohl eine der größten Geldausgaben im Leben eines Menschen dar. Jeder sollte errechnen können, wie teuer die Anschaffung und die laufenden Rückzahlungen abzüglich der Förderungen sind. Derzeit ist das nicht möglich, weil völlige Intransparenz bei der Wohn- und Mietbeihilfe herrscht. Die laufende Unterstützung ist aber oft entscheidend, ob sich die Familie oder der Haushalt die Wohnung leisten können.

Der Landesrechnungshof (LRH) hat in seinem Bericht zur Wohnbauförderung bereits 2011 festgestellt: "Bei der Wohnbeihilfe stellte der LRH eine komplexe, für Außenstehende nicht nachvollziehbare Berechnungsmethode fest. ....Der LRH empfahl das derzeitige Berechnungssystem bei der Wohnbeihilfe zu überdenken." (Seite 85). und weiter: "Der LRH stellte fest, dass die Höhe der Wohnbeihilfe nicht vom tatsächlichen Mietaufwand der Antragsteller, sondern erheblich vom vorherrschendem Zinsniveau abhängt" (Seite 40).

Der zuständige Landesrat - wie auch die vorhergehenden Landesräte - sind diesbezüglich völlig untätig. Es wird weder die Problematik erkannt, geschweige auf die Verbesseerungsvorschläge eingegangen.

Die zentrale Forderung lautet also, dass der Anspruch (siehe Wartezeiten bei den Gemeinden) und die Berechnung der Wohn- und Mietbeihilfen offen gelegt werden.

2)Einheitliche Wohn- und Mietbeihilfe

Tirol ist das einzige Bundesland, in dem die Gemeinden autonom entscheiden können, ob und in welcher Höhe eine Mietzinsbeihilfe gewährt wird. Das Land schließt sich den Gemeinderatsbeschlüssen an. Wie eine Auswertung der GR Beschlüsse zeigt bzw. zeigen würde, stehen Beschlüsse, selbst wenn sie sich grundsätzlich an die unverbindliche Richtlinie des Landes halten, in den Detailbestimmungen völlig konträr zur Richtlinie. 

Wie die  letzten Jahrzehnte bewiesen haben, wird es nie gelingen, die Gemeinden zu einer einheitlichen Vorgangsweise zu bewegen, weil völlig idente Gemeinderatsbeschlüsse nicht umzusetzen sind. Der einzige Ausweg scheint darin zu liegen – wie es auch alle anderen Bundesländer machen – dass es eine für alle Gemeinden einheitliche Regelung durch das Land gibt. Das muss nicht zwangsweise zu einem Mehraufwand führen.

Es braucht auch in Tirol eine dem Grunde nach einheitliche Wohn- und Mietzinsbeihilfe für die geförderten und nicht geförderten Wohnungen.

Es steigen immer mehr Bundesländer auf eine solche Vorgangsweise (Stmk, OÖ, Burgenland, seit 1.1.2014 auch Vlbg, Salzburg in Planung).