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Neue Darlehenskonditionen

Ab dem 1.1.2016 gibt es sowohl für die bestehenden als auch für neu zu vergebende Darlehen verbesserte Konditionen. Das Land hat nach der Verländerung der Wohnbauförderung erstmals im Jahre 1991 eigene Richtlinien für die Wohnbauförderungsdarlehen erlassen. Die erste Vertragsgeneration betrifft die Darlehen, die im Zeitraum vom 1.10.1991 bis 31.5.1993 vergeben wurden. Die erste Änderung erfolgte ab dem 1.1.2012, bei der die Zinsen ab dem 20. Jahr von 4% auf 2,5% und die Annuitäten von 8% auf 6% vermindert wurden.

Die zweite Änderung wurde nun ab dem 1.1.2016 vorgenommen: Die Zinsen und Annuitäten wurden sogar ab dem 15. Jahr der Laufzeit - also für längst vergangene Zeiträume geändert. (Siehe unten kritische Würdigung).

1. Vertragsgeneration:

 2. Vertragsgeneration:

 3. Vertragsgeneration:

4. Vertragsgeneration:

5. Vertragsgeneration:

 

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